Änderung von § 32 BGB: Digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
- Arbeit
- Digitalisierung
- Macht
- Zeit
- 2025
Auf einen Blick
Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
Entwurf: 20/2532, 01.07.22
Verabschiedet Datum: 14.03.2023
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Gesetzentwurf: Bundesrat)
„§ 5 Absatz 2 Nummer 1 GesRuaCOVBekG (digitale Mitgliederversammlungen) ist angesichts der voranschreitenden Digitalisierung auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll. Zudem führt diese Regelung zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und einer Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Die Vorschrift sollte in modifizierter Form beibehalten werden.“ (S. 1)
Kein Vermerk (im Gesetzentwurf)
Gleichstellungs-Check durch die Bundesstiftung Gleichstellung
Dr. iur. Jana Hertwig, LL.M. (Eur. Integration)
Retrospektiv (August 2025)
Digitalisierung, Arbeit, Zeit, Macht
Amtliche Dokumente / Wissenschaft / Sonstige
Prüfschritte und Ergebnisse
A) „Hat das Regelungsvorhaben die Gleichstellung der Geschlechter als explizites Ziel?"
NEIN
Ziel: Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen; Stärkung der Mitgliedschaftsrechte; Förderung des ehrenamtlichen Engagements
B) "Sind durch das Regelungsvorhaben Frauen und Männer unmittelbar oder mittelbar betroffen?"
JA
Zielgruppe: Mitglieder von Vereinen
Betroffenheit: unmittelbar
C) „Bestehen – auf Grundlage Ihrer Überlegungen – Anhaltspunkte dafür, dass das Regelungsvorhaben unterschiedlich auf Frauen und Männer wirkt?“
JA
Das Gesetz hat unterschiedliche Wirkungen auf Frauen und Männer, da Studien zeigen, dass grundsätzlich geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Ausübung eines Ehrenamtes bestehen. So arbeiten Frauen in einem Ehrenamt unter anderen Bedingungen als Männer, weil sie neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit regelmäßig auch noch den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen (Destatis 2024). Männer wenden anteilig mehr Zeit für ihre freiwillige Tätigkeit auf als Frauen (FWS 2019: 29). Im Unterschied zum Ehrenamt von Männern sind Frauen insbesondere in jenen Bereichen engagiert, die eine Nähe zum Sozialen bzw. zur Familie aufweisen (WZB 2009: 37; Bundesregierung 2024: 61). Männer füllen eher Führungspositionen aus (FWS 2019: 32), während Frauen eher administrativ tätig sind. Zudem sind Männer auf den digitalen Wandel besser vorbereitet und verfügen – weit mehr als Frauen – über wichtige Resilienzfaktoren (Initiative D21 e. V. 2025: 6).
Zwischenergebnis
Die Relevanzprüfung hat gezeigt, dass eine eingehende Untersuchung geschlechtsbezogener Regelungsfolgen erforderlich ist, weil durch das Gesetz Frauen und Männer als Mitglieder von Vereinen unmittelbar betroffen sind und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Gesetz unterschiedliche Wirkungen auf Frauen und Männer hat.
A) „Steht das Regelungsvorhaben in einem Zusammenhang mit gleichstellungsrelevanten Fragen in den folgenden Lebensbereichen? Hat das Regelungsvorhaben dadurch unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer?“
JA
Digitalisierung, Arbeit, Zeit, Macht
B) „Welche unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf Frauen und Männer in den identifizierten Bereichen?“
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht positive Gleichstellungswirkungen insbesondere auf Frauen hat, weil das Gesetz unmittelbar ihren Zugang und ihr Nutzungsverhalten zu digitalen Mitgliederversammlungen begünstigt sowie mittelbar ihre digitalen Kompetenzen und Offenheit gegenüber digitalen Formaten stärkt. Inwieweit Frauen und Männer geschlechtsspezifische Unterschiede in der digitalisierten Welt erfahren, lässt sich im Verlauf der vergangenen Jahre gut feststellen. Noch 2018/19 erreichten Frauen im D21-Digital-Index 2018/2019 „durchgängig, das heißt über alle soziodemgrafischen Merkmale hinweg, einen geringeren Digitalisierungsgrad als Männer“ (Initiative D21 e. V./Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. 2020: 8). Geschlechtsspezifische Unterschiede bestanden sowohl bei Zugang und Nutzungsverhalten als auch bei Kompetenz und Offenheit (Initiative D21 e.V./Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. 2020: 6-7). Zum damaligen Zeitpunkt war davon auszugehen, dass Frauen im Durchschnitt geringere digitale Kenntnisse hatten als Männer („Digital Gender Gap“). Auch der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zum Thema „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ stellte mit Verweis auf die Sonderauswertung des D21-Digital-Index 2018/2019 fest, dass es zum damaligen Zeitpunkte „deutliche geschlechtsbezogene Zugangsbarrieren“ gegeben habe (Bundesregierung 2021: 90). Dies könnte sich durch die Corona-Pandemie (2020-2023) allerdings verändert haben, weil die Kontaktbeschränkungen generell zu einem Digitalisierungsschub geführt haben (NKR 2020: 20). Inwieweit davon aber auch Frauen profitiert haben und in diesem Sinne „aufgeholt“ haben, zeichnet sich zurzeit noch nicht vollständig ab. So zeigt die 2023 erschienene Studie des WSI der Hans Böckler Stiftung für den Bereich der Arbeit, dass der „Digital Gender Gap“ bei der Verwendung von Computersoftware bzw. vernetzten digitalen Technologien am Arbeitsplatz und hinsichtlich der Einschätzung der eigenen Berufschancen in einem digitalisierten Arbeitsmarkt immer noch existiert und in diesen Bereichen in erster Linie teilzeitbeschäftigte Frauen benachteiligt sind (Lott 2023). Auch die neueste Datenerhebung der Initiative D21 e.V. gibt kein anderes Bild. Zwar seien aktuell 63 Prozent der Menschen in Deutschland gut auf den digitalen Wandel vorbereitet und würden über wichtige Resilienzfaktoren verfügen. Es gebe aber „deutliche Ungleichheiten“: „Männer (68 Prozent) schneiden besser ab als Frauen (58 Prozent), und Menschen mit höherem Bildungsniveau (78 Prozent) oder Einkommen (77 Prozent) sind resilienter als solche mit niedrigem Bildungsniveau (43 Prozent) oder geringem Einkommen (49 Prozent). Ältere Generationen sind oft weniger resilient als jüngere“ (Initiative D21 e.V. 2025: 6). Für ältere Menschen liegt indes die letzte umfassende Erhebung zum Thema Digitalisierung mit dem Achten Altersbericht im Jahr 2020 zu weit zurück. Zum damaligen Zeitpunkt – und damit vor Corona – waren nur 39 Prozent der über 80-jährigen Onliner Frauen, während sie in dieser Altersgruppe zwei Drittel der älteren Bevölkerung insgesamt ausmachen (Bundesregierung 2020: 42). Inwieweit diese Erkenntnisse auch heute noch gelten und was dies für den Bereich des Ehrenamts von älteren Frauen bedeutet, kann hier nicht abschließend beurteilt werden und sollte weiter erforscht werden. Der Blick insbesondere auf ältere Frauen ist deshalb so entscheidend, weil es gerade viele ältere Frauen sind, die im Alter noch ehrenamtlich tätig sind.
Zum ersten Mal seit 1999, der ersten Erhebung, unterscheiden sich Frauen und Männer kaum noch hinsichtlich der Engagementquote im Ehrenamt: Der Frauenanteil beträgt 39,2 Prozent, derjenige der Männer liegt bei 40,2 Prozent (FWS 2019: 15-16). Allerdings übernehmen Frauen aufgrund bestehender geschlechtstypischer Rollenmuster ein Ehrenamt unter anderen Bedingungen als Männer (Deutscher Frauenrat 2021: 5). Die Geschlechterdifferenzen werden besonders deutlich beim Blick auf die Kombination von Erwerbstätigkeit, Familie und ehrenamtlichem Engagement (Bundesregierung 2011: 186). Frauen übernehmen immer noch den größten Teil der Sorgearbeit (Destatis 2024) und meistern vielfach den Spagat zwischen Erwerbstätigkeit (überwiegend in Teilzeit), Familie und Ehrenamt. Digitale Mitgliederversammlungen ermöglichen insbesondere Frauen, ihr Ehrenamt besser auszuüben. Hier ist deshalb eine positive Gleichstellungswirkung vor.
Geschlechterunterschiede bestehen beim Zeitaufwand für die Ausübung eines Ehrenamtes. Grundsätzlich verringert die Erwerbsarbeit von Frauen zugleich ihre Zeitreserven, insbesondere von Müttern, die neben der Berufsarbeit meist auch den größeren Teil der Familienarbeit übernehmen (Bundesregierung 2017: 184). Dies gilt umso mehr, wenn Frauen alleinerziehend sind. Die Beteiligung von Frauen an ehrenamtlichen Aktivitäten steigt in Paarhaushalten mit Kindern, je kürzer ihre Erwerbsarbeitszeiten sind, während bei Männern genau entgegengesetzt das ehrenamtliche Engagement mit steigender Arbeitszeit wächst (WZB 2009: 47-48). Dies zeigt: „Frauen und Männer sind von Zeitproblemen der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und freiwilligem Engagement bzw. der Work-Life-Balance unterschiedlich stark betroffen“ (Bundesregierung 2011: 186). Freiwillig engagierte Männer wenden häufiger mehr Zeit für ihre freiwillige Tätigkeit auf als Frauen (FWS 2019: 41). Gerade Vereinsmitglieder, die Sorgeverpflichtungen haben, profitieren in besonderem Maße von dem Gesetz, denn die Digitalisierung ermöglicht ihnen eine bessere Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Dies betrifft vor allem Frauen, weil sie neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit immer noch den überwiegenden Anteil an Sorgearbeit für Kinder und Haushalt übernehmen. Das Gesetz hat damit eine positive Gleichstellungswirkung auf Frauen.
Geschlechtsspezifische Unterschiede gibt es zudem bei der Besetzung von Führungspositionen im Ehrenamt. Gemeint sind hier die mit Macht verbundenen Positionen wie Vorsitzende, Stellvertreter*innen, Beisitzer*innen, Schriftführer*innen und Kassier*innen von Vereinen. Männer sind in diesen zivilgesellschaftlichen Führungspositionen nach wie vor stärker vertreten als Frauen. Im Hinblick auf alle Vereinstätigkeiten hierzulande lässt sich für das Jahr 2019 feststellen, dass Männer mit 30,5 Prozent anteilig deutlich häufiger eine Leitungs- oder Vorstandsfunktion in ihrer freiwilligen Tätigkeit innehatten als Frauen mit 22,1 Prozent (FWS 2019: 32-33). Mit Blick auf die Altersstrukturen zeigen die Daten, dass fast 38 Prozent aller engagierten Männer mit über 65 Jahren eine Leitungsfunktion innehaben im Vergleich zu lediglich 21 Prozent aller engagierten Frauen über 65 Jahren (Bundesregierung 2024: 108-109). Darüber hinaus zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede bei der tatsächlichen Ausübung von Führungspositionen – mithin beim Zeitbudget. So können insbesondere verheiratete Frauen und jene mit Kindern wöchentlich deutlich weniger Zeit in ihre ehrenamtliche Führungstätigkeit investieren als verheiratete Männer und Männer mit Kindern. Ehrenamtlich in Führungspositionen tätige und berufstätige Frauen sind eher kinderlos und geschieden als ehrenamtlich in Führungspositionen tätige und berufstätige Männer (WZB 2009: 49). Fest steht damit: Männer nehmen anteilig deutlich häufiger eine Leitungsfunktion wahr als Frauen und verwenden auch mehr Zeit darauf. Zudem bewerten sie auch ihre Mitsprachemöglichkeiten besser als Frauen (Deutscher Frauenrat 2021: 5). Digitale Mitgliederversammlungen ermöglichen es vor allem Frauen, auch ehrenamtliche Führungspositionen auszuüben. Dies stellt eine positive Gleichstellungswirkung dar.
Zwischenergebnis
Das Gesetz betrifft die Themenfelder Digitalisierung, Arbeit, Zeit und Macht. Hier hat das Gesetz unmittelbare und positive Gleichstellungswirkungen auf Frauen. Unklar bleiben die Auswirkungen des Gesetzes insbesondere auf ältere Frauen im Themenfeld Digitalisierung.
"Ergeben sich aus diesen Überlegungen heraus Maßnahmen, mit denen nachteilige Auswirkungen vermieden oder Potenziale zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit genutzt werden können?“
JA
Maßnahme
Aus der Prüfung ergibt sich, dass neueste Daten und Forschungen erhoben werden sollten zu der Frage, wie weit der Digitalisierungsgrad von älteren Menschen, insbesondere älteren Frauen, seit der Corona-Pandemie vorangeschritten ist.
„Bitte fassen Sie Ihre Ergebnisse abschließend zusammen:"
Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung: Das Gesetz hat in den Themenfeldern Digitalisierung, Arbeit, Zeit und Macht unmittelbare und positive Gleichstellungswirkungen auf Frauen. Welche Auswirkungen das Gesetz insbesondere auf ältere Frauen im Themenfeld Digitalisierung und ihr ehrenamtliches Engagement hat, ist zurzeit ungewiss. Hier sollte weiter geforscht und Daten erhoben werden – ähnlich wie beim D21-Digital-Index – für die Bereiche Zugang und Nutzungsverhalten sowie Kompetenz und Offenheit von Frauen und Männern (insb. auch nach Altersgruppen) in der digitalisierten Welt.
Daten & Quellen
Bundesregierung (2011): Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht. BT-Drucksache 17/6240, Berlin, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Erster-Gleichstellungsbericht-Neue-Wege-Gleiche-Chancen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (Abruf: 17.04.2025).
Bundesregierung (2017): Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung. Zweiter Engagementbericht. BT-Drucksache 18/11800. Berlin, https://www.bmfsfj.de/resource/blob/115658/1080633f687d3f9c462a0432401c09d7/zweiter-engagementbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf (Abruf: 17.04.2025).
Bundesregierung (2020): Achter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Ältere Menschen und Digitalisierung. BT-Drucksache 19/21650, https://www.achter-altersbericht.de/fileadmin/altersbericht/pdf/aktive_PDF_Altersbericht_DT-Drucksache.pdf (Abruf: 15.08.2025).
Bundesregierung (2021): Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten. Dritter Gleichstellungsbericht. BT-Drucksache 19/30750, Berlin, https://www.gleichstellungsbericht.de/static/bab9f0c58d361f31b15ba9ee5582023e/dritter-gleichstellungsbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf (Abruf: 31.07.2025).
Bundesregierung (2024): Vierter Engagementbericht. Zugangschancen zum freiwilligen Engagement. BT-Drucksache 20/14120, Berlin, https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014120.pdf (Abruf: 15.08.2025).
Destatis – Statistisches Bundesamt (2024): KORREKTUR: Gender Care Gap 2022: Frauen leisten 44,3 % (alt: 43,8 %) mehr unbezahlte Arbeit als Männer, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_073_63991.html (Abruf: 21.05.2025).
Deutscher Frauenrat (2021): Ehrenamtliches Engagement von Frauen in Verbänden, Vereinen und Parteien für Demokratie und Gesellschaft, Positionspapier, https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2021/11/Deutscher-Frauenrat-Positionspapier-Ehrenamt.pdf (Abruf: 17.04.2025).
FWS – Freiwilligensurveys (2019): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys. BMFSFJ (Hg.), https://www.bmfsfj.de/resource/blob/176836/7dffa0b4816c6c652fec8b9eff5450b6/frewilliges-engagement-in-deutschland-fuenfter-freiwilligensurvey-data.pdf (Abruf: 17.04.2025).
Initiative D21 e. V./Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. (Hg.) (2020): Digital Gender Gap. Lagebild zu Gender(un)gleichheiten in der digitalisierten Welt, https://initiatived21.de/uploads/03_Studien-Publikationen/Digital-Gender-Gap/d21_digitalgendergap.pdf (Abruf: 23.07.2025).
Initiative D21 e. V. (2025): D21-Digital-Index 2024/25. Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft, https://initiatived21.de/uploads/03_Studien-Publikationen/D21-Digital-Index/2024-25/D21_Digital_Index_2024_2025_final.pdf (Abruf: 15.08.2025).
Lott, Yvonne (2023): Der Gender Digital Gap in Transformation? – Verwendung digitaler Technologien und Einschätzung der Berufschancen in einem digitalisierten Arbeitsmarkt. WSI Report Nr. 81, Düsseldorf, https://www.boeckler.de/fpdf/HBS-008549/p_wsi_report_81_2023.pdf (Abruf: 23.07.2025).
NKR – Normenkontrollrat (Hg.) (2020): Krise als Weckruf: Verwaltung modernisieren, Digitalisierungsschub nutzen, Gesetze praxistauglich machen. Jahresbericht 2020, https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2020-Jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Abruf: 31.07.2025).
WZB – Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (2009): Bericht zur Lage und zu den Perspektiven des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. BMFSFJ (Hg.), https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93402/a3639daa8a64f1a80352b78ac104a0fe/buergerschaftliches-engagement-bericht-wzb-pdf-data.pdf (Abruf: 17.04.2025).