30.04.2026

Kurzstudie zum Gleichstellungs-Check zeigt Lücken bei der Durchführung

Die Bundesstiftung Gleichstellung hat die Gesetzentwürfe aus dem Jahr 2025 analysiert und in einer Kurzstudie veröffentlicht.

Liane Wagner, 30.04.2026

Mit einer gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung werden Gesetzentwürfe systematisch auf mögliche Gleichstellungswirkungen überprüft. Ein solcher Gleichstellungs-Check ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verbindlich geregelt. Eine Auswertung der bisherigen Anwendungspraxis fehlte jedoch bislang. Hier setzt die aktuelle Untersuchung an: Analysiert wurden alle Gesetzentwürfe, die im Jahr 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden – insgesamt waren es 96.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Potenziale eines Gleichstellungs-Checks von Gesetzentwürfen noch nicht ausgeschöpft werden. Gesetze werden besser, wenn sie die Wirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter von vornherein berücksichtigen. Zielgruppengerechte Gesetze sind wirkungsgenauer und tragen somit zum Bürokratie-Abbau bei. Die Auswertung zeigt hier einen Verbesserungsbedarf in der Anwendungspraxis. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es künftig mehr Qualität und Verbindlichkeit in der Anwendung, mehr Fachwissen sowie mehr Transparenz braucht.

Die vollständige Studie mit detaillierten Auswertungen und konkreten Handlungsempfehlungen steht ab sofort online zur Verfügung: Download Kurzstudie