Erste Pilotschulung erfolgreich umgesetzt

Im Mai 2025 fand die erste Pilotschulung zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 GGO statt. 20 ausgewählte Mitarbeitende aus verschiedenen Bundesressorts nahmen an der Schulung teil, um Kompetenzen in dem Bereich auszubauen.

Mitarbeitende der Bundesstiftung Gleichstellung und insbesondere des Bereiches Gleichstellungs-Check vermittelten verschiedene Aspekte der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 GGO (glGFA) und gaben exemplarisch Einblick in deren konkrete Anwendung. Die Beispiele waren vielfältig und betrafen das Gesundes-Herz-Gesetz, den Bereich Ausbildung im Aufenthaltsgesetz, das Vergaberechtstransformationsgesetz und das Bundesklimaanpassungsgesetz. In Gruppenübungen wurden die Teilnehmenden aus verschiedenen Bundesressorts wie Arbeit, Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft anschließend darin geschult, ausgewählte Regelungsvorhaben auf gleichstellungsrelevante Auswirkungen hin zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung abzuleiten. Auch hier waren die Beispiele inhaltlich breit gefächert und erfassten die rechtlichen Vorgaben für öffentliche Trinkwasserbrunnen, den Berufsschadensausgleich, die betriebliche Weiterbildung sowie digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.

Die Schulung bestand aus einem digitalen halbtägigen Kick-Off-Seminar, einer zweiwöchigen Selbstlernphase und einem zweitägigen Vertiefungsseminar in den Räumlichkeiten der Stiftung. Im Anschluss an die Schulung bietet die Bundesstiftung Gleichstellung den Teilnehmenden ein 1:1 Coaching an, mit dem Ziel, die glGFA anhand von Gesetzen der jeweiligen Ressorts der Bundesministerien zu vertiefen. Die zweite Pilotschulung findet im Herbst 2025 statt. Es ist geplant, die Schulung ab 2026 zu verstetigen.