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Über die Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 GGO
Für die Durchführung der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung (glGFA) steht seit den 2000er Jahren eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie wurde zuletzt 2021 in überarbeiteter Form vom BMBFSFJ veröffentlicht. Sie unterstützt die Fachressorts in den verschiedenen Bundesministerien dabei, Rechtsvorschriften vorzubereiten und die Gleichstellung der Geschlechter zu berücksichtigen. Bereits in der Frühphase der Erarbeitung des Referentenentwurfs ist die Arbeitshilfe ein hilfreiches Instrument für Legistinnen und Legisten. Mit ihrer Anwendung können die Gleichstellungswirkungen eines Gesetzes bzw. Regelungsvorhabens vom ersten Entwurf an herausgearbeitet und somit unerwünschte Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter verhindert werden. Die Arbeitshilfe ist als eigenständiges Modul Bestandteil der E-Gesetzgebung.
Das BMBFSFJ stellt die Arbeitshilfe bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitshilfe-gleichstellungsorientierte-gesetzesfolgenabschaetzung-186982
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Rechtliche Hintergründe
Die Anwendung der Arbeitshilfe ist rechtlich nicht bindend. Gleichwohl ist sie eine wertvolle Hilfe im Rechtsetzungsverfahren und der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung. In diesem Sinne stützt sie § 2 GGO, wonach die Gleichstellung von Frauen und Männern auch bei allen normgebenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden soll.
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Prüfschritte
Die Arbeitshilfe sieht vier Prüfschritte vor. In einem ersten Schritt erfolgt eine kurze Relevanzprüfung. Schwerpunkt einer jeden glGFA bildet die Hauptprüfung, die sich unmittelbar an die Relevanzprüfung anschließt. Das Ergebnis der Hauptprüfung entscheidet darüber, welche Veränderungen bzw. Maßnahmen erfolgen sollen. Abschließend werden alle Ergebnisse zusammengefasst.