Fachgespräch zum Gleichstellungs-Check vor der Rechtsarbeitskommission des Nationalen Volkskongresses der VR China
Am 1. November 2024 war die Bundesstiftung Gleichstellung zu Gast bei der Rechtsarbeitskommission des Nationalen Volkskongresses der VR China. Die Mitarbeiterinnen der Stiftung sprachen darüber, wie hierzulande die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung berücksichtigt wird. Der Vortrag wurde von der Delegation mit großem Interesse aufgenommen.
Jana Hertwig, 02.07.2025
Im Auftrag des BMZ und unter Leitung des Programmleiters Dr. Marco Haase hatte das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine Fachinformationsreise in Deutschland organisiert. Fachliche Schwerpunkte der Reise waren Themen zu „Gesetzesfolgenabschätzung“ und „Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesetzgebung“.
Dr. Regina Frey und Dr. Jana Hertwig stellten dar, auf welchen Rechtsgrundlagen der Gleichstellungs-Check hierzulande basiert und mit welchem Prüfinstrument der Gleichstellungs-Check durgeführt wird. Sie skizzierten, inwieweit die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung berücksichtigt wird. Am Beispiel des Gesetzentwurfs zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ zeigten sie, wie ein Gleichstellungs-Check basierend auf der Arbeitshilfe durchgeführt werden kann.
Zum Abschluss des Fachgespräches ging es darum, wie weit die Gleichstellung der Geschlechter sowohl in Deutschland als auch in China vorangeschritten ist und inwiefern die Durchführung des Gleichstellungs-Checks dazu beitragen kann, dass Gesetze zielgenauer und wirksamer werden.