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Glossar: Geschlechtervielfalt
Geschlechtervielfalt bezeichnet die Tatsache, dass biologisch und sozial mehr als zwei Geschlechter in der Gesellschaft vorfindbar sind und entsprechend in der Ausgestaltung von Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 zur sogenannten Dritten Option zieht auch nach sich, dass Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann definieren, gegenüber anderen Geschlechtern nicht benachteiligt werden: „Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.“.