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Glossar: Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) erhebt die Gleichstellung von Frauen und Männern zum durchgängigen Leitprinzip (§ 2 GGO). Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein demokratischer Grundwert. Im Blickpunkt stehen „die Interessen, Bedürfnisse und Prioritäten von Frauen wie von Männern unter Anerkennung der Vielfalt unterschiedlicher Gruppen von Frauen und Männern“ (Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, EIGE). Gleichstellung als tatsächliche Gleichberechtigung beinhaltet die Anerkennung von und die Freiheit zu unterschiedlichen, nicht nach Geschlecht vorgezeichneten Lebensweisen. In Deutschland ist die formalrechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern weitgehend verwirklicht, allerdings bestehen noch Hindernisse und Defizite bei der tatsächlichen Gleichberechtigung.