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Glossar: Gleichstellungswirkung
Jede Maßnahme und jedes Regelungsvorhaben kann unmittelbare oder mittelbare, beabsichtigte oder unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Gesellschaft und damit auch auf die Gleichstellungssituation der Geschlechter haben. Die evidenzgestützte Prüfung auf solche möglichen Wirkungen verhindert negative (Aus-)Wirkungen im Sinne einer unbeabsichtigten Benachteiligung einer Geschlechtergruppe. Auch bietet eine solche Prüfung die Möglichkeit, im Fall einer festgestellten negativen Wirkung diese durch spezifische Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren und Gleichstellung zu fördern.