Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft in erster Linie Frauen, denn sie erleben täglich Gewalt vor allem in Paarbeziehungen bzw. in Trennungssituationen – bis hin zum Femizid. Mit einem Gleichstellungs-Check können – auch nicht beabsichtigte – Auswirkungen eines Regelungsvorhabens auf die Gleichberechtigung der Geschlechter im Themenfeld Gewalt frühzeitig erkannt werden. Dies macht Gesetze zielgenauer und wirksamer. Die Prüfung kann in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Straf- und Familienrecht erfolgen. Entscheidend ist, dass jedes Gesetz bzw. Regelungsvorhaben die Gleichstellung der Geschlechter fördert, den Gewaltschutz ausbaut und Gewalt im besten Fall verhindert.
Der Begriff „Gewalt“ ist breit gefächert und reicht von körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt bis hin zu den weniger bekannten Formen der wirtschaftlichen und strukturellen Gewalt. Inzwischen ist auch digitale Gewalt immer häufiger Teil von Partnerschaftsgewalt, Stalking und Trennung. Die zunehmende Digitalisierung wirkt damit nicht nur positiv.
Während Gewalt gegen Frauen insbesondere im sozialen Nahraum geschieht, ist im öffentlichen Raum und im Bekanntenkreis die Gewalt von Männern an Männern ein Phänomen, das im Zusammenhang mit der Aushandlung um Männlichkeit steht.
Gewalt gegenüber Müttern bedeutet immer auch Gewalt gegenüber den gemeinsamen Kindern, denn sie erfahren entweder selbst Gewalt oder erleben die Gewalt gegenüber ihrer Mutter. Eine Trennung beendet die häusliche Gewalt nicht automatisch.
Frauenhäuser sind wichtige Einrichtungen, die Frauen und ihren Kindern einen sicheren Ort vor Gewalt bieten. Auf der Grundlage des 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetzes haben Frauen und ihre Kinder ab 2032 erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Geschlechtsspezifische Gewalt wendet sich zudem auch gegen Menschen, die den Geschlechtsnormen nicht entsprechen. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTIQ*) bzw. Personen, die als solche gelesen werden, erleben aufgrund unterschiedlicher Merkmale und Zugehörigkeiten Mehrfachdiskriminierung bzw. alle Formen von Hasskriminalität.
Die Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt sind gravierend – nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Gesellschaft. Inzwischen lassen sich die gesellschaftlichen Folgekosten von geschlechtsspezifischer Gewalt auch materiell abbilden. Die jährlichen Kosten liegen hierzulande bei über 68 Milliarden Euro.
Gewaltprävention ist ein wichtiger Schritt, um Gewalt zu verhindern. Hierfür braucht es aber konkreter Maßnahmen wie geschlechtssensibler Arbeit mit Tätern, Aufklärung in den Schulen und Berichterstattung durch die Medien.
Schüsseltext:
Schröttle, Monika (2024): Gewalt im Geschlechterverhältnis im engen sozialen Nahraum (Abruf: 18.06.2025).
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Impulsfragen
Steht das Regelungsvorhaben in einem Zusammenhang mit gleichstellungsrelevanten Fragen im Themenfeld „Gewalt“, wie z. B.
- das Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, insbes. physischer und sexualisierter Gewalt, gegen Frauen, Männer sowie nicht-binäre Personen und trans* Personen?
- die Häufigkeit von Partnerschaftsgewalt sowie die Zahl der Tötungsdelikte in Partnerschaften (z. B. Femizide)?
- Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt und deren nahe Angehörige?
- auf den Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten (z. B. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser) für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt?
- geschlechtsbezogene Unterschiede in der Strafverfolgung bei Gewaltverbrechen?
- den Anteil von Frauen, Männern sowie nicht-binären Personen und trans* Personen, die im beruflichen und privaten Kontext sexuelle Belästigung oder Stalking erfahren?
- die unterschiedliche Betroffenheit von Frauen, Männern sowie nicht-binären Personen und trans* Personen im Hinblick auf digitale Gewalt?
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Datenquellen