Macht

Eine tatsächliche Gleichstellung kann nur gelingen, wenn die Geschlechter gleichberechtigt an Machtprozessen beteiligt sind und gesellschaftliche Gestaltungsmacht haben. Geschlechterverhältnisse sind dabei immer auch Machtverhältnisse. Mit einem Gleichstellungs-Check können - auch nicht beabsichtigte - Auswirkungen eines Regelungsvorhabens auf die Gleichberechtigung der Geschlechter im Themenfeld Macht frühzeitig erkannt werden. Dies macht Gesetze zielgenauer und wirksamer.

Der Zugang zu Macht ist nach wie vor nach Geschlecht ungleich verteilt – sichtbar etwa bei der Mitbestimmung und Vertretung in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien, der paritätischen Besetzung von Führungspositionen und den Aufstiegschancen der Geschlechter. Ebenso bedeutsam sind die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte, das Recht auf Selbstbestimmung und die freie Wahl von Lebensformen. Macht erstreckt sich auf alle Lebensbereiche und zeigt sich in der Möglichkeit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, die das eigene Leben und darüber hinaus das gesellschaftliche Umfeld betreffen.

Frauen haben nach wie vor geringere Chancen, Macht gleichberechtigt auszuüben oder in machtvolle Positionen zu gelangen. Besonders deutlich wird dies in der politischen Gremienarbeit. Doch auch jenseits der Politik zeigt sich eine geschlechtsspezifische Ungleichverteilung – etwa in Vereinen und anderen ehrenamtlichen Gremien, in denen Männer überproportional häufig leitende Funktionen übernehmen.

Die ungleiche Verteilung von Macht verdeutlicht das Zusammenspiel verschiedener Ursachen. Dabei spielen sowohl der Zugang zu Wissen und Bildung als auch ungleich verteilte zeitliche und finanzielle Ressourcen eine zentrale Rolle.

Schlüsseltext:

Weinrich, Sheyda (2024): Repräsentanz und Teilhabe von Frauen in der Politik. Hrsg.: Bundesstiftung Gleichstellung (Abruf: 18.06.25).